Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Transport und die Lagerung von Gegenständen, Gütern und Geräten jeglicher Art. Das Unternehmen kann gleichartige oder ähnliche Gesellschaften erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.