Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, Bau und Betrieb von Parkhäusern, die gewerbsmäßige An- und Vermietung sowie Konzeptionierung von Parkhäusern und Parkraumflächen und deren Verwaltung, die Parkraumbewirtschaftung öffentlicher und privater Parkraumflächen sowie Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen, die hiermit im Zusammenhang stehen