Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind bei Geschäften mit den Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Abwasserentsorgung in der Stadt Bargteheide und im Amt Bergteheide-Land, hierzu Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung- und reinigung einschließlich Fäkalschlammentsorgung sowie die Entsorgung anfallender Reststoffe in Bargteheide und verwandte Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich im Rahmen der kommunalrechtlichen Vorschriften an ihnen beteiligen und unter den gleichen Voraussetzungen solche Unternehmen erwerben, errichten und pachten sowie Interessengemeinschaften und Kooperationen beitreten oder bilden.