Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich der Informationsverarbeitung, der Managementberatung, der Personalberatung und der Organisationsberatung, sowie die Entwicklung, der Ankauf, der Vertrieb, die Vermittlung und die Dienstleistungen auf dem Gebiet von Organisationsverfahren, -methoden und -mitteln und die Durchführung der damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.