Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf und Installation von Elektrogeräten und -material, alles, soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese verwalten und die Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.