Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Betrieb eines Lkw-Reparatur- und Reifen-Servicebetriebes sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen und die dazugehörigen Service- und Montageleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen ist zulässig.