Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Herstellung von elektrotechnischen Systemen, deren Vertrieb sowie der Handel mit solchen Gegenständen; darüber hinaus der weltweite Serviceeinsatz im Sinne eines Vor-Ort-Kundendienstes, die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie die Erbringung von damit verbundenen wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen; sowie die Beteiligung an und Geschäftsführung für Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung; sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.