Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer.
Zwei Geschäftsführer vertreten gemeinschaftlich die Gesellschaft. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugteilen,
der Handel mit Kraftfahrzeugen,
der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt,
die Beaufsichtigung von Laien beim Selbsteinbau von Kfz-Teilen (Autoselbsthilfe), Abschleppdienst und Mietwagenverleih.
Erlaubnispflichtige, nicht genehmigte Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle diesem Zwecke dienenden und mit ihm im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.