Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Großhandel mit Lebensmitteln aller Art. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den vorbezeichneten Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu fördern, insbesondere ist auch die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art Gegenstand des Unternehmens.