Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Allgemeine Installationsarbeiten,
Montage von Antennen-, Satelliten und Breitbandkabelanlagen,
Montage von Sprech- und Alarmanlagen,
Verkabelung von EDV-Anlagen,
Beratung und Entsorgung von asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten,
Vertrieb und Montage von Nilan- und Wärmerückgewinnungsgeräten,
Reparatur von Großgeräten.
Erlaubnispflichtige, nicht genehmigte Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle diesem Zweck dienenden und mit ihm im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.