Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufzucht und Verkauf von Pflanzen sowie der Handel mit Gartenartikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen bzw. sie zu erwerben.