Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten, von Patenten, Warenzeichen, know how und Lizenzen. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten oder erwerben und sich an solchen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.