Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen der Lebensmittelbranche sowie alle Geschäfte, die hiermit in Zusammenhang stehen und die Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Unternehmen der Lebensmittelbranche sind Unternehmen, die Lebensmittel und Lebensmittelzusätze herstellen und/oder mit diesen Produkten handeln. Zweck der Gesellschaft ist auch die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art. Die Gesellschaft darf sich an solchen Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen sowie die Geschäfte anderer derartiger Unternehmen führen und sie verwalten. Ausgenommen sind insgesamt genehmigungsbedürftige Geschäfte. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.