Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Betrieb eines Baugeschäfts und alle damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens sind auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen, sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.