Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Verpackungsmitteln aller Art, insbesondere von Haftetiketten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten oder erwerben und sich an solchen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.