Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Entwicklung und Fertigung sowie Handel mit elektronischen und hochfrequenten Geräten nebst Zubehör. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen berechtigt, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.