Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, kann bestimmt werden, dass die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten wird.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Arbeiten einer Bauklempnerei und sanitäre Installation.
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, sich an bestehenden derartigen Unternehmen zu beteiligen oder diese zu erwerben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.