Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Gewürzen und Lebensmittelzutaten, Konservierungsmitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen aller Art, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Waren, ferner die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an anderen Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Zwecken, wie auch mit dieser Maßgabe als persönhich haftende Gesellschafterin von offenen Handels- und Kommanditgesellschaften und die Übernahme der Führung der Geschäfte von solchen.