Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Mineralölen, Brenn- und Baustoffen, Haus- und Gartenbedarf sowie die Ausführung von Speditions- und Transportleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die diese Zwecke zu fördern geeigent sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen an Unternehmen mit gleichem Zweck erwerben.