Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme und Durchführung aller Arbeiten, die mit Dacheindeckungen, Bauklempnerei und vorgehängten Fassaden im weitesten Sinne zusammenhängen, einschließlich von Reparaturarbeiten sowie der Handel mit Baustoffen. 2. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ferner alle Geschäfte ausüben, die mit den genannten Gegenständen zusammenhängen oder sie zu fördern geeignet sind.