Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Elektroartikeln aller Art und die Ausführung von Elektroinstallationen sowie die Durchführung des Kundendienstes im ausgeübten Gewerbe. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben, pachten und vertreten, soweit solche Unternehmen der Erfüllung des Geschäftszwecks dienlich sein können. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten und stille Beteiligungen aufnehmen.