Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Fort- und Weiterbildung von natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Firmen sowie die wirtschaftliche Beratung von natürlichen und juristischen Personen. Eingeschlossen sind alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit sie nicht besonders erlaubnispflichtig sind.