Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Betrieb einer Werbeagentur und der Handel mit Waren aller Art. Der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder anderer Art übernehmen, vertreten, sich an solchen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.