Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Führung eines handwerklichen Betriebes auf dem Gebiet des Heizungsbaues und der Dachdeckung einschließlich aller zugehörigen Nebenarbeiten sowie auf dem Gebiete der Installation und Klempnerei, ebenfalls einschließlich aller zugehörigen Arbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, insbesondere auch Zweigniederlassungen oder selbständige Unternehmen zur Förderung des Gesellschaftszweckes zu errichten. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Gesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen und deren Geschäftsführung und -vertretung zu übernehmen.