Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die treuhänderische Beteiligung an Gesellschaften und die damit verbundenen Vermögensverwaltungen, ferner die Verwaltung von Wohnungseigentum sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner die Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
- Wohnräume, gewerbliche Räume,
- Darlehen,
-den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft,
- den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden,
- den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.