Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Maßnahmen, einschließlich der Lösung technischer Detailprobleme, im Zusammenhang mit der Ansiedlung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme von Gewerbebetrieben und Industrieanlagen unter Erhaltung oder Rückgewinnung der natürlichen Umgebung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, und die Verwaltung anderer Unternehmen übernehmen.