Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Holzhäusern und Bauteilen aus Holz und Kunststoff sowie der Handel mit Baustoffen aller Art ( ausgenommen erlaubnispflichtige Waren ), insbesondere mit Zäunen, Schwimmbecken, Werkzeugen, Werkzeugmaschinen, Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Siedlerbedarf und der Handel mit Pflanzen und Gemüse sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.