Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen einschließlich Gesellschaften sowie deren Verwaltung. Die Beteiligung kann insbesondere bestehen in der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG. Das Unternehmen ist ferner berechtigt, anderen Unternehmen Gegenstände des Gesellschaftsvermögens zur Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sie darf darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind - auch in entfernter Weise - die oben beschriebenen Tätigkeitsbereiche zu fördern.