Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Güterkraftverkehr sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen und Kfz.-Zubehör, der Handel mit Baustoffen aller Art sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen oder solche verwalten.