Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art (außer genehmigungspflichtigen), die Vermittlung von Bauvorhaben, Versicherungen, Hypotheken von Wohn- und Gewerberäumen, die Tätigkeit als Bauträger, die Übernahme von Gesellschaften in diesem Berufsfeld sowie die Übernahme der Geschäftsführung und persönliche Haftung bei anderen Gesellschaften, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung, die Vermittlung sowie den An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie sonstige mit Grundstücken zusammenhängende Geschäfte, die Grundstücks- und Vermögensverwaltung sowie die Gründung von Tochtergesellschaften.