Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Werden mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten oder einer von ihnen in Verbindung mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und der Betrieb von medizinischen Anlagen und Geräten, der Erwerb und die Unterhaltung von Immobilien und die Vermietung und Verpachtung von medizinischen Anlagen, Geräten und Immobilien sowie die Beratung und die Erbringung von
Serviceleistungen für Krankenhausbetriebe. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art abschließen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Geschäftsunternehmen aller Art zu beteiligen oder solche zu erwerben, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten.