Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so kann jeder von ihnen - je nach seiner Bestellung - die Gesellschaft allein vertreten. Die jeweiligen Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist Erkundung von Baugrund, Bodenmechanik, Gründungsbeurteilung, Erfassung und Erstbewertung von Altlastverdachtsflächen, Gefährdungsabschätzung und Beweissicherung von Baugrund, die Sanierungsplanung, Sanierung und deren Überwachung. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen und Zweigniederlassungen zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die die Gesellschaft fördern.