Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf von Versicherungen, der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung der Finanzierung von Darlehen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens ausschließlich innerhalb der eigenen Gesellschaftsgruppe