Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenen und fremden Wirtschaftsgütern, soweit dazu nicht eine besondere Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen, soweit dieses dem Hauptzweck der Gesellschaft dienlich ist. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.