Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden und kein Prokurist bestellt, so vertritt dieser Geschäftsführer die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Vermittlung, An- und Verkauf und An- und Weitervermietung von Wohnungen sowie bebauten und unbebauten Grundstücken, Vermittlung von Finanzierungen, Bausparverträgen und Versicherungen, Übernahme von Wohnungs- und Hausverwaltungen und Vornahme aller sonstigen Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO, sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige und ähnliche Unternehmen neu zu errichten oder sich an diesen zu beteiligen, auch in Form stiller Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.