Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Kunden im Marketingbereich; Erstellung von Marketingkonzepten; Industrieberatung -vorzugsweise für mittelständische Unternehmen-; Exportberatung; Bauberatung; Verwaltung von eigenem Vermögen; Beratung im Immobiliengeschäft und Handel von Immobilien. Die Tätigkeit umfasst ferner alle mit dem Betrieb eines solchen Unternehmens verbundenen Tätigkeiten, sowie die Beteligung und Gründung gleich gelagerter Gesellschaften im In- und Ausland