Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Baumaterial, insbesondere mit Material für den Gartenbau, auch der Einbau solchen Materials, soweit die Tätigkeiten nicht Handwerksbetrieben vorbehalten sind; der Handel mit Arbeitsmaschinen, Werkzeugen und ähnlichen Geräten, insbesondere mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten für den Gartenbau. Die Durchführung von Serviceleistungen im Garten- und Landschaftsbau jedglicher Art.