Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Herstellung von keramischen Erzeugnissen und Fertigteilen aus Beton mit Ziegeln sowie ähnlichen Produkten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen.