Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Beteiligungen, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere auf dem Gebiet des Güternahverkehrs und des Handels mit Kieserzeugnissen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung an solchen Beteiligungsgesellschaften bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.