Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die künstlerische, technische, wirtschaftliche und umweltgerechte Planung und Gestaltung von Bauwerken sowie deren städtebauliche Einbindung sowie die Mitwirkung an der Orts-, Stadt-, Regional- und Landesplanung sowie der Freianlagen- und Landschaftsplanung, einschließlich einer hierauf bezogenen Berater- und Gutachtertätigkeit.