Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer sowie einen oder mehrere Prokuristen.
Ein Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefungnis ist ebenso ausgeschlossen wie die Befreiung der Geschäftsführer oder Prokuristen von den Beschränkungen des § 181 BGB.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von sozialen Einrichtungen, die Durchführung von Maßnahmen für Menschen, die sozialpädagogischer und/oder arbeitstherapeutischer Hilfen bedürfen, die Hilfestellung für Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.