| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Beschluss vom 17.05.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Mai 2022 durch Ausgabe von bis 25.000 neuen, stimmberechtigten, vinkulierten Namensstückaktien gegen Geldeinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 650.000,00 EUR zu erhöhen und die Ausgabebedingungen festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Insbesondere ist das Bezugsrecht bei der Ausgabe der Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse ausgeschlossen.
Die Satzung ist durch beschluss der Hauptversammlung dementsprechend um § 1a Abs.4 ergänz. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Der Vorstand ist durch Satzung vom 17.05.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 236.288 EUR. (Genehmigtes Kapital 2017/I) |
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| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.1999 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.04.1999 und 04.05.1999 ist die Firma Wirtschaftsverein Sparkasse Nortorf in Nortorf (Amtsgericht Kiel, HRA 246 RD) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Vereinigungsvertrages vom 23.06.2006 sowie der Beschlüsse der Stadt Büdelsdorf als Trägerin der Sparkasse Büdelsdorf vom 22.06.2006 und der Hauptversammlung der Sparkasse Mittelholstein AG als übernehmender Gesellschaft vom 30.05.2007, alle zusammen genehmigt am 13.07.2007 nach dem Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, ist die Sparkasse Büdelsdorf, Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Büdelsdorf (Amtsgericht Kiel, HRA 1587 RD) mit der Sparkasse Mittelholstein AG mit Wirkung zum 01.01.2007 durch Aufnahme vereinigt. Das Vermögen der Sparkasse Büdelsdorf als übertragender Rechtsträgerin ist als Ganzes auf die Sparkasse Mittelholstein AG übergegangen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 27.04.2017 und 17.05.2017 ist die Sparkasse Hennstedt-Wesselburen, Anstalt des öffentlichen Rechts, mit dem Sitz in Hennstedt und Wesselburen (Amtsgericht Pinneberg, HRA 1845 ME) mit der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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