Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Omnibusverkehr, Abfallbeseitigung, Übernahme aller Tätigkeiten, die geeignet sind, den oben beschriebenen Unternehmensgegenstand zu fördern. Die Gesellschaft darf sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.