Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Wird einem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilt, so darf er auch Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Pachtung, Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz und Häusern aller Art, insbesondere auf den Gebieten der Freizeitgestaltung und des Fremdenverkehrs sowie die Beteiligung an derartigen Unternehmen.