Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Edelmetallen, die Ausführung von Goldschmiededarbeiten, die Durchführung von Auktionen, der An- und Verkauf sowie die Ausübung des Pfandleihgewerbes sowie Hausverwaltung, ferner die Ausführung aller Arbeiten im Bereich der Installationstechnik, der Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, sowie desweiteren die Beteiligung an Firmen gleicher Art als Gesellschafterin und die Übernahme der Verwaltung für andere Firmen