Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann einem einzelnen Geschäftsführer die Befugnis zur Alleinvertretung unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die industrielle Herstellung und der Vertrieb von Isolierglas. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, die Vertretung von Firmen zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Sie ist darüberhinaus zur Aufnahme weiterer Tätigkeiten berechtigt, die dem Gesellschaftszweck im weitesten Sinne dienlich sind.