Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so darf er die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Landmaschinen, Landmaschinenzubehör, Landmaschinenersatzteilen und der An- und Verkauf sowie die Herstellung und Installation von landtechnischen Anlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszwecks Zweigniederlassungen zu
errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu erwerben und zu errichten.