Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so wird sie durch diesen allein vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Reparatur und Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art, Handel mit Edelmetallen, Schmuck und Uhren, Ausführung von Goldschmiedearbeiten, Durchführung von Auktionen und Internetauktionen, An- und Verkauf, Beteiligung an Firmen gleicher Art als Gesellschafterin und Übernahme von Verwaltung für andere Firmen.