Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb und Verwaltung des Kies- und Fuhrunternehmens des verstorbenen Kaufmanns Jürgen Harder, Eintritt als Komplementärin in die noch zu gründende, z.Zt. aus der Erbengemeinschaft nach dem Verstorbenen bestehende Gemeinschaft.
Gegenstand des Unternehmens des Verstorbenen ist die Gewinnung von Kies und der Vertrieb von Baustoffen.
Übernahme, Vertretung von und Beteiligung an anderen Unternehmungen gleicher oder ähnlicher Art. Errichtung von Zweigniederlassungen.