Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Vertrieb und Reparatur von technischen Anlagen, Fahrzeugen und Gerätschaften. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, sich daran beteiligen, ihre Geschäftsführung übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und alle den Zweck der Gesellschaft dienlichen Geschäfte betreiben.